Zahnvorsorge Versicherung

Regelmäßige Zahnvorsorge ist wichtig für gesunde Zähne. Hierzu gehört im besten Fall eine halbjährliche Routinekontrolle und Zahnreinigung beim Zahnarzt. Auch wer gewissenhaft seine Zähne putzt und zudem Zahnseide verwendet, sollte eine fachmännische Zahnvorsorge in Anspruch nehmen. Häufig können durch enge Zahnstellungen punktuell gar nicht alle Stellen des Gebisses mit der Zahnbürste erreicht werden. Um hier Karies zu verhindern oder besser noch, gar nicht erst entstehen zu lassen, hilft eine professionelle Zahnreinigung.

Wer an seine Kindheit zurückdenkt, erinnert sich womöglich an einige Zahnarzt-Untersuchungen. Dies liegt daran, dass für Kinder und Jugendliche Zahnvorsorgeuntersuchungen vom Bundesministerium für Gesundheit gesetzlich geregelt sind. Zwischen 6 und 18 Jahren werden Kinder und Jugendliche halbjährliche untersucht und die Kosten von der gesetzlichen Krankenkasse getragen. Zweck der Untersuchung ist die Einschätzung des Kariesrisikos und die Fluoridierung. Am wichtigsten ist bei Kindern aber hier die Motivation zur Prophylaxe.

Erwachsene sind bei der Zahnvorsorge für sich selbst verantwortlich und haben die Kosten einer professionellen Zahnreinigung aus eigener Tasche zu tragen. Speziell bei größeren Behandlungen (wie Implantate, Brücken, Inlays etc.) schmerzt der hohe Eigenanteil an der Zahnarztrechnung. Die gesetzliche Krankenversicherung trägt lediglich einen pauschalen Festzuschuss, welcher bei Weitem nicht ausreicht. Zwar hört sich der Festzuschuss in Höhe von 60 % gar nicht so schlecht an, jedoch wird hier von der "einfachen Regelversorgung" ausgegangen. Zahnärzte empfehlen ihren Patienten jedoch in den allermeisten Fällen eine nachhaltig erfolgsversprechende Behandlungsmethode, welche über die Regelversorgung hinausgeht und somit nicht unbegrenzt anteilig von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen wird. Bei großen Zahnbehandlungen kann das dann finanziell leider richtig wehtun.

Immerhin kann mit einem Bonusheft - Nachweis über regelmäßige Zahnvorsorge - der Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse leicht erhöht werden. Wer mit dem Bonusheft nachweisen kann über mindestens fünf Jahre hinweg zur Routinekontrolle beim Zahnarzt gewesen zu sein, erhält ab dem sechsten Jahr einen Festzuschuss auf die Regelversorgung in Höhe von 70 %  und ab dem elften Jahr sogar 75 %. Eine professionelle Zahnreinigung (für das Bonusheft) kostet in der Regel 80 bis 120 €. Wer dies halbjährlich in Anspruch nimmt merkt, dass Zahnvorsorge richtig ins Geld geht und macht sich - zu Recht - über eine Zahnzusatzversicherung Gedanken.


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Der Testsieger von Stiftung-Warentest in der Kategorie "Gut und günstig" (Heft 06/2023) hat keine Wartezeit und hohe Erstattungssummen in den Anfangsjahren.


 

Sonja Klehammer, Expertin für Zahnvorsorge

 

Deine Expertin in Sachen Zahnvorsorge Versicherung

Sonja Klehammer, Kundenberaterin

07668 99510 20   sonja.klehammer@suedcuranz.de


Zahnzusatzversicherung - Mehr als nur für den "Fall der Fälle"

Eine Zahnzusatzversicherung verringert erheblich den Eigenanteil der Zahnarztrechnung. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt ausschließlich den jeweiligen Festkostenzuschuss und die Zahnzusatzversicherung kann anschließend bis auf 100 % des Rechnungsbetrages auffüllen. Eine Erstattung in Höhe von 100 % des Rechnungsbetrages ist entsprechend teurer wie eine Erstattung in Höhe von 90 % oder 80 %. Bei der Zahnzusatzversicherung ist es wie beim Autokauf. Wer Wert auf eine gute "Austattung" legt, muss tiefer in die Tasche greifen.

 

Welche Leistungen sollte eine Zahnzusatzversicherung beinhalten?

An dieser Stelle empfiehlt sich ein Blick auf die unterschiedlichen Behandlungsleistungen eines Zahnarzts:

 

  Zahnersatz ("Festsitzender Zahnersatz" = Kronen & Brücken / sowie Implantate zur Verankerung; "Herausnehmbarer Zahnersatz" = Voll- & Teilprothesen)

  Zahnbehandlung (Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlungen, Parodontosebehandlungen, Versorgung mit Aufbissschienen / Knirscherschienen)

  Zahnreinigung / Prophylaxe (Begutachtung von Zähnen und Zahnfleisch, Entfernung weicher und harter Zahnbeläge, Polierung)

 

Wenn es um Zahnersatz geht, umfassen die Zahnarztkosten schnell mehrere tausend Euro. Zahnbehandlungsmaßnahmen sind günstiger, fallen dafür jedoch häufiger an. Wer regelmäßig eine professionelle Zahnreinigung in Anspruch nimmt, hat im Laufe der Zeit deutlich weniger Zahnbeschwerden und somit auch weniger Folgekosten. Bei der Wahl einer Zahnzusatzversicherung sollte daher Wert auf hohe Erstattungssätze bei Zahnersatz und Zahnbehandlung gelegt werden sowie professionelle Zahnreinigungen integriert sein. Die Zahnzusatzversicherung ist damit eben nicht nur für den "Fall der Fälle" geeignet (einer teuren Zahnersatzmaßnahme), sondern leistet im besten Fall bei jeder Prophylaxe.

Wer die Kosten von Zahnreinigungen und die Kosten einer Zahnzusatzversicherung ins Verhältnis setzt, merkt schnell, dass sich eine solche Versicherung lohnt!


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Bedeutung von Gesundheitsfragen, Wartezeit und Summenbegrenzung

Wer sich schon mal mit dem Thema Zahnzusatzversicherung beschäftigt hat weiß, dass man nicht einfach so einen beliebigen Schutz erhält. Vor einer großen Behandlungsmaßnahme könnte ansonsten jeder noch schnell eine Versicherung abschließen und so seinen Eigenanteil an der Zahnarztrechnung reduzieren. Nein, die Versicherer arbeiten vor diesem Hintergrund mit Gesundheitsfragen, Wartezeiten und Summenbegrenzungen. Was es hiermit auf sich hat, wird nachstehend erläutert.

 

Gesundheitsfragen in der Zahnzusatzversicherung

Über eine Zahnvorsorge sollte man sich nicht erst Gedanken machen, wenn es schon zu spät ist und man kurzfristig unter Schmerzen einen Zahnarzttermin vereinbaren muss. Gleiches gilt für den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung. Um die Versicherungsgemeinschaft (die Versicherten) zu schützen, werden bei Vertragsabschluss Gesundheitsfragen gestellt, um Vorerkrankungen und laufende Behandlungen für spätere Leistungsverpflichtungen besser einschätzen zu können. Würden die Versicherer einfach jede Person "blind" annehmen, wären die Beiträge für den Versicherungsschutz nicht zahlbar.

Die gute Nachricht ist, dass es zwischen den Versicherern größere Unterschiede bei den Gesundheitsfragen gibt. Manch ein Versicherer stellt zehn Gesundheitsfragen zu den Zähnen und manch ein Versicherer begnügt sich mit drei Gesundheitsfragen. Abhängig davon, ob und wann eine Vorerkankung bestand, sollte die Wahl des Versicherers getroffen werden, um vollständigen Schutz zu erhalten. Wer sich nicht sicher ist und schon die ein oder andere Zahnbehandlung hinter sich hat, solte sich von seinem Zahnarzt einen aktuellen "Zahnstatus" geben lassen. Mit diesem Befund kann eine anonymisierte Voranfrage beim favorisierten Anbieter gestellt werden, um eine Einschätzung der Versicherbarkeit zu erhalten. Ein unabhängiger Versicherungsmakler kann hier besonders gut helfen, da dieser gleich bei mehreren Versicherern eine Anfrage stellen kann und der versicherten Person so viel Arbeit erspart. Wer hingegen noch nie Probleme mit den Zähnen hatte, sollte kein Problem haben eine geeignete Zahnzusatzversicherung zu finden. Zu beachten ist dann im zweiten Schritt das Thema Wartezeit.

 

Wartezeiten in der Zahnzusatzversicherung

Wartezeiten in der Zahnzusatzversicherung bedeuten, dass erst nach Ablauf einer bestimmten Frist ein Versicherungsschutz besteht und Leistungen in Anspruch genommen werden können. Die allgemeine Wartezeit von Krankenversicherungen beträgt drei Monate und die besondere Wartezeit beträgt acht Monate, was im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geregelt ist. Tatsächlich sind die Wartezeiten bei Zahnzusatzversicherung in der Regel kein Problem, denn viele Anbieter verzichten zu Gunsten der Versicherer ausdrücklich auf eine Wartezeit für Zahnersatz, Zahnbehandlungen und Zahnreinigungen. Dennoch gibt es auch hier Ausnahmen, sodass sich immer ein Vergleich der Zahnzusatzversicherung empfiehlt.

 

Summenbegrenzung in der Zahnzusatzversicherung

Die größte Einschränkung bei einer Zahnzusatzversicherung besteht mit der sogenannten Summenbegrenzung in den Anfangsjahren. Die Summenbegrenzung in der Zahnzusatzversicherung erstreckt sich in der Regel über die ersten vier bis fünf Kalenderjahre (oder Versicherungsjahre; die genaue Definition macht unter Umständen einen großen Unterschied) und schränkt die Erstattungshöhe der Versicherung ein. Die Summenbegrenzung ist für Versicherer sehr wichtig, um die Versicherungsbeiträge vernünftig kalkulieren zu können.

Eine typische Summenbegrenzung sieht z.B. wie folgt aus:

       1. Kalenderjahr: 1.000 € Erstattungsbetrag
1. - 2. Kalenderjahr: 2.000 € Erstattungsbetrag
1. - 3. Kalenderjahr: 3.000 € Erstattungsbetrag
1. - 4. Kalenderjahr: 4.000 € Erstattungsbetrag
1. - 5. Kalenderjahr: 5.000 € Erstattungsbetrag

"Ab dem sechsten Kalenderjahr stehen die Leistungen ohne Begrenzungen zur Verfügung. Zudem entfallen die Begrenzungen bei Unfällen."

Auch beim Thema Summenbegrenzung gibt es größere Unterschiede bei den Versicherern, sodass sich bei der Zahnzusatzversicherung immer ein Versicherungsvergleich empfiehlt. Abhängig davon, wann man eine Zahnzusatzversicherung abschließt (in welchem Monat), hat man bei der Regelung Summenbegrenzung nach "Kalenderjahr" einen großen Vorteil. Beginnt man die Versicherung z.B. im Dezember, ist man nur einen Monat später (im Januar) bereits im 2. Kalenderjahr und hat Anspruch auf einen höheren Erstattungsbetrag.


 

 

Zahnvorsorge Versicherung

 

 

 

Zahnzusatzversicherung Vergleich

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